NO-FRONT – Waffen wie Messer und Schlagringe, aber auch gefährliche Gegenstände haben im Ausgang nichts verloren.
Das Mitführen von verbotenen Waffen wird konsequent zur Anzeige gebracht. Die Polizei kann bei Kontrollen auch legale, aber dennoch gefährliche Gegenstände sicherstellen.
Der Besitz und das Tragen von Waffen ist für Minderjährige verboten. Messer, Schlagstöcke und Schlagringe haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen, schon gar nicht im Ausgang.